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Untreue (§ 266 StGB) durch das Auslosen von Sanktionen zu Lasten von Unternehmen - Burger, Stefan
Der Untreuetatbestand gehört jedoch aufgrund seiner offenen Formulierung und der groĂźzĂĽgigen Auslegung durch die Rechtsprechung seit jeher zu den umstrittensten und am heftigsten kritisierten Vorschriften des Strafgesetzbuches.