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Inhalts- und Schrankenbestimmungen des Grundeigentums zum Schutz der naturlichen Lebensgrundlagen - Blasberg, Daniela
20a GG und die Betrachtung des Zusammenwirkens von Grundrechten und Staatszielbestimmungen im Grundgesetz ergeben jedoch einen klaren Befund: Der gesetzgeberischen Gestaltungsfreiheit, die die Staatszielbestimmung gewährt, werden durch das Eigentumsgrundrecht eindeutige Grenzen gezogen.