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Bekanntmachung des Einheitlichen Ansprechpartners - Rudolph, Anna
?Die Pflicht zur Bekanntmachung des EinheitlichenAnsprechpartners (EA) ergibt sich rechtlich und faktisch aus derEU-Dienstleistungsrichtlinie, jedoch können Richtlinien ihre volle Wirkkraftnur entfalten, wenn die BegĂĽnstigten ihre Rechte kennen und diese auch nutzen.